Hier finden Sie Kontaktinformationen, Downloads sowie einige weitere Informationen.

Gemeindebüro

Frankfurter Straße 42
35440 Linden

Tel.: 06403/72621
Fax.: 06403/927672

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Sekretärin: Claudia Sauer

Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch bis Freitag 9:00-11:00 Uhr und Donnerstag 14:30-16:30 Uhr

 

Anfahrt

Adresse für das Navi:
Junkergasse 7, 35440 Linden (Parkplatz der Gemeinde)

Oder Route von Google berechnen lassen:

Impressum

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:

Evangelische Kirchengemeinde Großen-Linden
Herr Karlheinz Scheidt (Vorsitzender des Kirchenvorstands)
Frankfurter Str. 42
35440 Linden
Telefon 06403-72621
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Datenschutzerklärung der Ev. Kirchengemeinde Großen-Linden

Die Ev. Kirchengemeinde Großen-Linden nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der kirchlichen Datenschutzgesetze sowie dieser Datenschutzerklärung. Die Sicherheit Ihrer Daten steht für uns an erster Stelle.

Anbieter:

Evangelische Kirchengemeinde Großen-Linden
Herr Karlheinz Scheidt (Vorsitzender des Kirchenvorstands)
Frankfurter Str. 42
35440 Linden
Telefon 06403-72621
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Liebe Gemeindeglieder, nun haben Sie den Gemeindebrief 1/2021 in Händen, verbunden mit dem Hinweis auf eine christliche Patientenvorsorge. Hier ist der Link zum Aufruf der Datei: https://www.ekd.de/Christliche-Patientenvorsorge-15454.htm Unten auf der Seite befindet sich der Downloadbutton. 

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Schutzkonzept für Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen der Evangelischen Kirche Großen-Linden
im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Aktuell gibt es keine von Kirchenvorstand festgelegten Einschränkungen. Jede/r achtet in eigener Verantwortung auf sich und die anderen.

 

Alte Fassung vom 27.11.21

In diesem Konzept sind die Maßnahmen zusammengefasst, die der Kirchenvorstand für das Feiern von Gottesdiensten in der Peterskirche beschlossen hat. Die Maßnahmen basieren auf den Vorgaben der hessischen Landesregierung und den Grundsätzen der EKHN. Sollten rechtliche Vorgaben der staatlichen oder kirchlichen Behörden aktuell engere Regelungen vorsehen als dies hier im Schutzkonzept formuliert ist, gelten die engeren Regelungen.

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